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Anmeldungen ab 1.1.2016 nur mehr elektronisch!

Veröffentlicht am 31.10.2015

Ab 1.1.2016 sind Anmeldung nur mehr in elektronischer Form möglich (§ 41 Abs. 4 ASVG). Bisher waren davon nur juristische Personen und Personengesellschaften betroffen.

Quelle: Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (BGBl I 113/2015 vom 13.08.2015)

Avisomeldungen sind weiterhin telefonisch bzw. mittels Fax möglich!

Beachten Sie, dass die Frist für die Vergabe eines Kundenpasswortes mit 1.12.2015 endet!

Seit 1. Juli 2015 werden die ELDA-Zugänge von Unternehmen ohne Kundenpasswort gesperrt. Die Sperren erfolgenschrittweise von Juli bis Ende November 2015. Das heißt: Wird von den betroffenen Unternehmen nicht umgehend ein Kundenpasswort vergeben, kann es in der Zeit von Juli bis Ende November 2015  in ELDA jederzeit zu einer Sperre kommen. Eine fristgerechte Übermittlung von Meldungen und Abrechnungen ist dann massiv gefährdet.

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