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Juni 2021

Kurz-Info: Unterstützung durch die ÖGK bei der Beitragsrückzahlung

Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info

Wie zuletzt informiert (siehe Beitrag aus dem Mai 2021), unterstützt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Unternehmen maßgeblich dabei, coronabedingte Beitragsrückstände ehestmöglich zurückzahlen zu können. Grundsätzlich sind Beitragsrückstände aus dem Zeitraum Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens Ende Juni 2021 zu begleichen.

In einer unlängst veröffentlichen Information hat die ÖGK zwei hilfreiche Tools vorgestellt. Mittels Online-Ratenrechner (www.gesundheitskasse.at/ratenrechner) können Unternehmen eine unverbindliche Vorausberechnung der monatlich anfallenden Raten sowie der reduzierten Verzugszinsen durchführen.

Im Falle von Liquiditätsproblemen besteht schließlich die Möglichkeit, individuelle Lösungen mit den regionalen Ansprechpartnern der ÖGK zu vereinbaren. Gleichsam einer "Safety-Car"-Phase ist bis Ende September 2021 eine Reduktion der ersten Ratenzahlungen auf 0 € möglich.

Bild: © Adobe Stock - Finanzfoto


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ÖGK | Beitragsrückstand | Sozialversicherung | Ratenzahlung | Verzugszinsen

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© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
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