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Arbeitnehmerveranlagung

Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück!

Wenn Sie Dienstnehmer (egal ob Arbeiter oder Angestellter) sind können Sie einen Jahresausgleich "Arbeitnehmerveranlagung" beim Finanzamt durchführen. Durch die Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung kommt es dabei meistens zu einer Gutschrift.

Speziell Lehrlinge und Wenigverdiener sollten - auch wenn Ihnen keine Lohnsteuer abgezogen wurde - eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, da durch die sogenannte Negativsteuer es sogar häufiger zu einem rückzahlbaren Guthaben kommt.

Oder hatten Sie gleichzeitig mehrere Dienstverhältnisse?
Dann sind Sie sogar verpflichtet von sich aus eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen!

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem jährlichen Steuerausgleich!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und holen Sie sich ein unverbindliches Angebot.

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