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Mai 2020 |
Coronavirus: Fixkostenzuschuss - Antrag ab 20.Mai |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info |
Der nicht rückzahlbare Fixkostenzuschuss dient Unternehmen, die Umsatzeinbußen im Zuge der Coronakrise erleiden bzw. erlitten haben, zur direkten Deckung von Fixkosten. Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall (mindestens 40% Ausfall) des Unternehmens und kann bis zu 75 % betragen. Wenn die Fixkosten binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:
Die Eckpunkte:
Quelle und weitere Infos:
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells |
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