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Juli 2007 |
Neue Kennzeichnungspflichten nach Unternehmensgesetzbuch |
Kategorien: Klienten-Info |
Mit Inkrafttreten des UGB Anfang 2007 haben sich auch die Kennzeichnungspflichten geändert: Der Adressatenkreis wurde auf sämtliche im Firmenbuch eingetragene Unternehmer (Kapitalgesellschaften, eingetragen Einzelunternehmer, OG, KG und Genossenschaften) erweitert und bezieht sich nicht nur auf Geschäftsbriefe und Bestellscheine sondern auch auf Websites und E-Mails (Signatur). Während die Kennzeichnungspflichten nach UGB für E-Mails bereits seit 1. Jänner 2007 gelten, betreffen jene bzgl. Websites zunächst nur Kapitalgesellschaften; für alle sonstigen ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen ist bis 1. Jänner 2010 eine Übergangsfrist vorgesehen. Sie können vorgedruckte Geschäftsbriefe und Bestellscheine bis Ende 2009 aufbrauchen.
Wer als Unternehmer diesen Verpflichtungen beharrlich nicht nachkommt, droht eine Zwangsstrafe bis zu € 7.260,-. Bild: © ki33 - Fotolia |
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