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Die Bilanz / Der Jahresabschluss

ist nicht nur verpflichtend gegenüber den Behörden (z. B. Firmenbuchgericht für GmbH) zu erstellen, sondern präsentiert das Ergebnis in Form von Zahlen, die wir für Sie in eine verständliche Form bringen.

Im Rahmen der Jahresabschlußarbeiten erbringen wir unter anderem folgende Leistungen für Sie:

  • Erstellen von Bilanzen
  • Erstellen von Jahresauswertungen
  • Bilanzanalyse
  • Kennzahlen und Vorjahresvergleiche

Die Erbringung der Leistungen erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG und ist auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und/oder Ihrer Buchhaltung im Betrieb möglich. In bestimmten Fällen ist das Einbeziehen von anderen Gewerbetreibenden, Notaren, Steuerberatern und Rechtsanwälten sogar unerlässlich.

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