Seitens der WKÖ und des Handelsverbandes wurden dem BMF, iZm der geplanten Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes iHv 4,9% für ausgewählte Nahrungsmittel (siehe MRV 39/13 vom 28. Jänner 2026, GZ 2026-0.081.506 [BMF]), Fragen zur geplanten umsatzsteuerlichen Änderung gestellt. Im Folgenden finden sich Ausführungen zu den diesbezüglichen technischen Fragen aus umsatzsteuerlicher und zolltarifarischer Sicht sowie hinsichtlich der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), BGBl II Nr. 410/2015 idgF.
Hier der Link zu weiteren Informationen:
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/fachinformationen---umsatzsteuer/umsatzsteuersenkung-auf-ausgewaehlte-nahrungsmittel.html
bzw. nachfolgend ein paar Beispiele zur Verdeutlichung: