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Härtefallfonds Phase 4 nur mehr bis 2. Mai 2022 beantragbar!

Veröffentlicht am 19.04.2022

Mehr Infos zum Härtefallfonds der Phase 4 und den Link zur Antragstellung gibt es hier: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html

Der Antrag ist bis spätestens 2.5.2022 zu stellen.
Geld gibt es nur, wenn noch ausreichend Mittel da sind… also: „je früher, desto besser!“

Voraussetzung ist nicht nur ein Umsatzrückgang von
- 30% im November und Dezember 2021 und
- 40% im Jänner, Februar und März 2022
sondern braucht es für die Antragstellung auch eine Handysignatur, da die Beantragung nur online möglich ist!

Die Handy-Signatur kann hier kostenfrei aktiviert werden: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/handy_signatur_und_kartenbasierte_buergerkarte/Seite.2210032.html  

Wichtig: 
die Antragstellung ist auch NEBEN Kinderbetreuungsgeldbezug möglich (siehe FAQ Punkt 20) hier: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html

U
nterstützung gibt es hier:
https://www.wko.at/service/dienststelle.html?orgid=49913

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