Auf Grund der gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz sind Betriebe verpflichtet die Gefahren im Unternehmen festzustellen, zu beseitigen und/oder zu dokumentieren und die Mitarbeiter zu unterweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier!
Seit 2013 bereits ist auch die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ausdrücklich verlangt. Auch in § 68 Abs. 1 wird diese als besondere Maßnahme bei Bildschirmarbeit gefordert. Mehr dazu finden Sie hier!
Die AUVA sichert fortlaufend die Qualität der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben – und das noch dazu KOSTENLOS! Infos dazu finden Sie hier!
oder auch in der Broschüre. Diese beinhaltet alle Formulare bis hin zu den Meldepflichten an die Arbeitsinspektion und den Kontaktdaten der Präventionszentren in den einzelnen Bundesländern.
und hier finden Sie den Antrag!
So erreichen Sie das für Ihren Betrieb zuständige Präventionszentrum: