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Arbeitszeitangabe VERPFLICHTEND ab 1.1.2026

Veröffentlicht am 01.04.2026

Seit 01.01.2026 ist bei der Anmeldung von Dienstnehmern bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit wieder anzugeben! 

Anmeldungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von ELDA abgewiesen und gelten als NICHT erstattet (Info der ÖGK) ... das gilt auch für die Vor-Ort-Anmeldung!

Verwenden Sie daher bitte für die Vor-Ort-Anmeldung das neu aufgelegte Formular und für Fax-Meldungen ausnahmslos nur diese Rufnummer: +43 5 0766 - 1461 !!!!!!!

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