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eZustellung

Veröffentlicht am 04.10.2019

Für all jene, die auch so ein Schreiben „Ihre eZustellung – automatische Anmeldung möglich“ (wie dieses) vom Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in ihrer Databox in FA-Online gefunden haben...

So gehen Sie vor, um der - ab 1. Jänner 2020 verpflichtenden - Teilnahme an der elektronischen Zustellung gemäß
§ 1b E-Governement-Gesetz und der (durch die Ausführung der nachfolgenden Schritte bis Ende November 2019 noch automatischen) Eintragung in das neue zentrale Teilnehmerverzeichnis Folge zu leisten:

  1. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation und PIN) in FA-Online ein

  2. Gehen Sie oben über den Menüpunkt „Eingaben“ auf „Zustellung“

  3. Aktivieren Sie im oberen Block die elektronische Zustellung mit Klick in den Kreis rechts oben

  4. Entscheiden Sie ob Sie die Vierteljahresfälligkeiten mit der Post erhalten möchten (2. Kreis im Block Zahlungsanweisungen)

  5. Im Benachrichtigungsservice bitte unbedingt das erste Quadrat „ich möchte eine Email-Verständigung bei behördlichen Zustellungen in die DataBox erhalten“ anklicken, damit dort ein Hackerl zu sehen ist

  6. Und im Feld „E-Mail“ bitte IHRE EIGENE Email-Adresse eintragen, wo Sie täglich Ihre Nachrichten prüfen!

  7. Dann auf Ändern klicken. Daraufhin erscheint oben ein weißes Feld mit grünem Rand und in dem steht: „Die geänderten Daten wurden verarbeitet!“

Sie müssen wissen, dass Sie ab dem Moment nun sämtliche öffentliche Post elektronisch zugestellt bekommen und diese gilt dann auch wirklich als ZUGESTELLT!

Mit der Konsequenz, dass - sollten da Fristen einzuhalten sein- diese sofort ab der „Zustellung“ zu laufen beginnen!!!

Daher sind Punkt 5 und 6 so wichtig!

 

so sieht es fertig ausso sieht es fertig aus

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