Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz (BGBLA_2015_1_79) wurde mit Inkrafttreten per 1.1.2017 unter anderem der Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze als auch eine Senkung der Verzugszinsen beschlossen.
Weiters wird es ab 2017 keine monatlichen Beitragsnachweisungen mehr geben sondern gleich monatliche (anstelle der bisher jährlichen) Beitragsgrundlagennachweise. Mehr dazu hier und das BGBL als pdf.