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Registrierkassa - Jahresbeleg

Veröffentlicht am 10.12.2017

Unternehmer haben am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren. 

Die Prüfung (mittels Handy-App) muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wko.at/service/steuern/erstmalige-pruefung-jahresbeleg-registrierkasse.html

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