Unternehmer haben am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren.
Die Prüfung (mittels Handy-App) muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wko.at/service/steuern/erstmalige-pruefung-jahresbeleg-registrierkasse.html