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Schonfrist für Registrierkassenpflicht

Veröffentlicht am 28.10.2015

Die Registrierkassenpflicht gilt ab 1. Jänner 2016.

Bis 31. März 2016 wird es aber keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen oder Bestrafungen geben, wenn die Unternehmerinnen und Unternehmer noch keine Registrierkasse haben.

Bis 30. Juni 2016 wird es keine Verfolgungen/Strafen geben, wenn für das Nichtvorhandensein der Registrierkasse berechtigte Gründe – wie zum Beispiel Lieferschwierigkeiten – vorliegen.

 In der aktuellen NÖN-Landeszeitung können Sie HIER den Bericht nachlesen (oder hier als pdf). Außerdem finden Sie HIER ein aktuelles Informationsblatt des Wirtschaftsbundes.

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