Wie jedes Jahr werden auch mit 1.1.2017 die Werte wieder aufgewertet und werden voraussichtlich wie folgt betragen:
Geringfügigkeitsgrenze monatlich Euro 425,70 ( die tägliche gibt es ab 1.1.2017 nicht mehr)
Höchstbemessungsgrundlage mtl. Euro 4.980,-- ( täglich 166,--)
AlV-Beiträge beim Dienstnehmer werden wie folgt gestaffelt:
N 25a bis 1.342,-- kein Beitrag
N 25b bis 1.464,-- nur 1 %
N 25c bis 1.648,-- nur 2 %
darüber die vollen 3%