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SV-Werte 2017

Veröffentlicht am 13.09.2016

Wie jedes Jahr werden auch mit 1.1.2017 die Werte wieder aufgewertet und werden voraussichtlich wie folgt betragen:

Geringfügigkeitsgrenze monatlich Euro  425,70 ( die tägliche gibt es ab 1.1.2017 nicht mehr)

Höchstbemessungsgrundlage mtl. Euro 4.980,-- ( täglich 166,--)

AlV-Beiträge beim Dienstnehmer werden wie folgt gestaffelt:

N 25a   bis 1.342,-- kein Beitrag

N 25b   bis 1.464,-- nur 1 %

N 25c   bis 1.648,-- nur 2 %

darüber die vollen 3%

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