Derzeit kommt es wieder vermehrt zu Anfragen zur Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld. Durch die mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten ist eine Beantwortung nicht so einfach möglich. Doch wir haben folgende Lösungen für Sie:
Sie finden auf der Homepage der Arbeiterkammer eine einfache Darstellung und auf der Homepage der Sozialversicherung gibt es sogar einen Online-Rechner, diesen finden Sie hier!