Klienten-Info - Archiv
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
März 2001 |
Keine Umsatzsteuer-Nettoverrechnung bei Vorsteuerpauschalierung |
Kategorien: Klienten-Info |
Einnahmen-Ausgabenrechner dürfen die Nettomethode nur dann anwenden, wenn die Umsatzsteuer und Vorsteuer als durchlaufende Posten ertragsneutral sind. Wird die Vorsteuer pauschal ermittelt, ist nur die Bruttomethode erlaubt. Die Einnahmen bzw. Ausgaben sind inklusive Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer brutto zu erfassen (VwGH 21. Dezember 1999, 95/14/0005). Ende der beitragsfreien Mitversicherung Bild: © a_korn - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.