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Juni 2002 |
Garage im Steuerrecht |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info |
:: Mit Änderungserlass 2001 zu den Einkommensteuerrichtlinien 2000 sind bei der Steuerveranlagung 2002 die Garagekosten wie folgt zu behandeln: - Wohnhaus (Wohnung) ist zur Gänze Privatvermögen. Unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges sind die Garagekosten im Wohnungsverband privat veranlasst. :: Bis zur Steuerveranlagung 2001 gilt folgende Regelung: - Wohnhaus (Wohnung) ist zur Gänze Privatvermögen. Endsprechend der Judikatur wurde die Garage im Privathaus für 2 zum Betriebsvermögen gehörigen Fahrzeugen dem Betriebsvermögen zugeordnet. Schlussbemerkung: Mit der Neuregelung durch Rz. 509 EStR 2000 wird der aus der bisherigen Judikatur abgeleiteten Kasuistik ein Ende gesetzt. Bild: © Boggy - Fotolia |
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