Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
April 2012 |
Fahrtkosten zu AMS-Kurs |
Kategorien: Klienten-Info |
Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bei unselbständig Erwerbstätigen durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. durch das Pendlerpauschale abgegolten. Der Verkehrsabsetzbetrag von jährlich 291 € steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu. Fahrtkosten zu einem vom AMS bezahlten Umschulungskurs fallen außerhalb eines bestehenden Dienstverhältnisses an. Nach zutreffender Ansicht des VwGH (GZ 2008/13/0235 vom 21.12.2011) kommt daher dem Verkehrsabsetzbetrag auch dann keine Abgeltungswirkung zu, wenn nach erfolgter Umschulung wieder ein Dienstverhältnis eingegangen wurde. Für die Wegstrecke zwischen der Wohnung und dem AMS-Kurs können daher Kilometergelder angesetzt werden bzw. andere damit im Zusammenhang stehende Kosten (z.B. Zugfahrkarten) im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bild: © Klaus Eppele - Fotolia |
Verwandte Themen: Verkehrsabsetzbetrag | Umschulung | Kilometergeld |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.