Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://bibu.co.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Fahrtkosten zu AMS-Kurs


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
April 2012

Fahrtkosten zu AMS-Kurs

Kategorien: Klienten-Info

Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bei unselbständig Erwerbstätigen durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. durch das Pendlerpauschale abgegolten. Der Verkehrsabsetzbetrag von jährlich 291 € steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu. Fahrtkosten zu einem vom AMS bezahlten Umschulungskurs fallen außerhalb eines bestehenden Dienstverhältnisses an. Nach zutreffender Ansicht des VwGH (GZ 2008/13/0235 vom 21.12.2011) kommt daher dem Verkehrsabsetzbetrag auch dann keine Abgeltungswirkung zu, wenn nach erfolgter Umschulung wieder ein Dienstverhältnis eingegangen wurde. Für die Wegstrecke zwischen der Wohnung und dem AMS-Kurs können daher Kilometergelder angesetzt werden bzw. andere damit im Zusammenhang stehende Kosten (z.B. Zugfahrkarten) im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bild: © Klaus Eppele - Fotolia


Verwandte Themen:
Verkehrsabsetzbetrag | Umschulung | Kilometergeld

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?