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April 2005 |
KESt-pflichtige Kapitalherabsetzung |
Kategorien: Klienten-Info |
Grundsätzlich führt eine ordentliche Kapitalherabsetzung zu einer steuerfreien Vermögensumschichtung, es sei denn, es erfolgte innerhalb der letzten 10 Jahre eine steuerfreie Kapitalberichtigung aus Gesellschaftsmitteln gem. § 3 Abs. 1 Z 29 EStG. In diesem Fall normiert § 32 Z 3 EStG eine kestpflichtige Ausschüttung. Eine diesbezügliche Verschärfung ist der Rz 6911 EStR zu entnehmen, wonach bei wiederholten Kapitalberichtigungen die 10-Jahresfrist mit jedem Jahr neu zu laufen beginnt und die Rückzahlung nicht auf die älteste - vor 10 Jahren beschlossene - Kapitalberichtigung bezogen werden kann. (BMF 9. Juli 2004). Bild: © gunnar3000 - Fotolia |
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