Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt. Jänner Ab 1.1. - Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
Bis 15.1. - Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2013 für geringfügig Beschäftigte
Februar Bis 1.2. - Übermittlung Jahreslohnzettel 2013 (L16) in Papierform
- Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2013 (E18) in Papierform
Bis 15.2. - Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2013
Bis 28.2. - Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
- ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2013 (L16 und E 18) - Bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
- Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
März Bis 31.3. - Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2013 bei Stadtkasse/Gemeinde
April Bis 30.4. - Abgabe der Steuererklärungen 2013 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
Juni Bis 30.6. - Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2013 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2013 aus Nicht-EU-Ländern
September Bis 30.9. - Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2013 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2013
- Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2014 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt
Oktober Ab 1.10. - Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2013
Bis 31.10. - Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Dezember Bis 31.12. - Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2013
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
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