Klienten-Info - Archiv
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Juli 2005 |
Neue Zuständigkeit für die Feststellung einer Behinderung ab 2005 |
Kategorien: Klienten-Info |
Folgende Stellen sind nunmehr für die Feststellung einer Behinderung (geminderte Erwerbsfähigkeit) für steuerliche Zwecke zuständig :
Der Amtsarzt ist nicht mehr zuständig! Bisherige Bescheinigungen behalten aber ihre Gültigkeit. Bild: © sergign - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
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