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Oktober 2008 | ||||||||||||||||||||||||||||
Übersicht über die neuen Größenklassen |
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Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info | ||||||||||||||||||||||||||||
Durch die Anhebung der Größenklassen um mehr als 30% werden zahlreiche bisher mittelgroße Kapitalgesellschaften künftig als klein einzustufen sein. Dadurch fällt die Verpflichtung zur Abschlussprüfung sowie zur Erstellung eines Lageberichtes weg. Die Zuordnung zu einer Größenklasse besteht immer dann, wenn mindestens zwei der drei genannten Merkmale überschritten werden:
Auch für die Verpflichtung zur Erstellung von Konzernabschlüssen wurden die Grenzen um rd. 20% angehoben.
Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten bzw. nicht mehr überschritten werden (Beobachtungszeitraum). Die Anhebung der Schwellenwerte ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 beginnen. Der Beobachtungszeitraum gilt rückwirkend. War daher eine Gesellschaft in den Jahren 2006 und 2007 unter Bedachtnahme auf die neuen Größenmerkmale als kleine GmbH einzustufen, fällt bereits 2008 die Pflicht zur Abschlussprüfung weg. Bild: © NAN - Fotolia |
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