Artikel zum Thema: Slowakei
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Mai 2004 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EU-Erweiterung: Die wichtigsten Steuern unserer Nachbarländer |
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Mit 1. Mai 2004 hat die bislang größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union stattgefunden. Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien sind der EU beigetreten. Körperschaftssteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung Die Steuersysteme unserer Nachbarländer beruhen auf dem auch in Österreich angewendeten "klassischen" System mit Tarifentlastung beim Anteilseigner, um die wirtschaftliche Doppelbelastung bei ausgeschütteten Dividenden zu mindern.
1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer (19%). Mindestnominalkapital von Kapitalgesellschaften
Einkommensteuertarife Die Einkommensteuertarife unserer östlichen Nachbarländer differieren zum Großteil stark von unserem Tarifsystem. Während unser Lohn- und Einkommensteuertarif aus mehreren proportionalen Stufen (progressive Teilmengenstaffelung) besteht, gilt z.B. in der Slowakei ein Tarif mit einem Proportionalsatz ("Flat Tax"). Ferner werden unterschiedliche Einkunftsarten erfasst.
Bei einem Vergleich der effektiven Steuerbelastung ist die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Bei der Art und Weise der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage existieren nämlich erhebliche Unterschiede zwischen den Beitrittsländern bzw. zu Österreich. Umsatzsteuertarife In der EU und somit auch in den EU-Beitrittsstaaten wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer erhoben. Die
Während bisher Geschäfte, bei denen Waren physisch in ein Beitrittsland geliefert wurden, als Ausfuhrlieferungen generell umsatzsteuerbefreit waren, sind derartige Geschäfte nunmehr unter den Voraussetzungen des Art. 7 UStG innergemeinschaftliche Lieferungen. Österreichische Lieferanten müssen in Zukunft darauf achten, dass der Abnehmer eine UID-Nummer vorweisen kann - hiervon ausgenommen sind Lieferungen neuer Fahrzeuge. Im übrigen wird auf den Geltungsbereich des Reverse Charge hingewiesen (siehe Artikel "Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor" in dieser Ausgabe). Bild: © photoGrapHie - Fotolia |
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