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September 2004 |
Mietzinsvorauszahlung oder Darlehen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
Kategorien: Klienten-Info |
Zur Unterscheidung, ob eine an den Vermieter geleistete Zahlung als echte Mietzinsvorauszahlung, die zur Gänze im Jahr des Zuflusses, oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes zu versteuern ist, sind folgende Kriterien maßgebend: Bild: © nmann77 - Fotolia |
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