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April 2020

Coronavirus: Angekündigte Lockerungen der Beschränkungen ab 1.Mai

Kategorien: Klienten-Info , Management-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info

[Stand 28.04.2020]

Die angekündigten Lockerungen der Beschränkungen im Überblick:

  • Ausgangsbeschränkungen gelten ab 1. Mai nicht mehr
    Mindestabstand von einem Meter im öffentlichen Raum sowie die Hygiene- und Mundschutzregeln gelten weiterhin

  • Sämtliche Geschäfte dürfen ab 1. Mai öffnen
    Beschränkung von 1 Kunde je 10m2 (bisher 20m2)

  • Gastronomiebetriebe können ab 15. Mai öffnen
    • vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr
    • Besuchergruppen maximal 4 Erwachsenen zuzüglich Kinder
    • Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen
    • Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für Gäste bei Bewegung im Gastraum; am Tisch nicht erforderlich
    • Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für das Personal
    • am Tisch keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch (Salzstreuer, Brotkorb u.ä.)

  • Beherbergungsbetriebe, Hotellerie können ab 29. Mai öffnen
    Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben

  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai öffnen
    Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells


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© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
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