Artikel zum Thema: Holding
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
Juli 2001 |
Kurz-Infos |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info |
Verwaltungsvereinfachung durch Abschaffung der Getränkesteuer ab 2001 Ab 1. Jänner 2001 entfallen die Aufzeichnungspflichten laut Getränke- und Speiseeissteuergesetze und reduzieren sich auf die Bestimmung des § 18 UStG. Die Erlöse sind demnach nur mehr nach Steuersätzen 10%, 20% bzw. 0% zu erfassen und der gesamte Wareneinkauf auf einem Wareneinkaufskonto zu verbuchen, wobei aber auf die branchenüblichen Bezeichnungen (Bier, Wein, Spirituosen, Kaffee, Tee, Speisen etc.) zu achten ist, um Nachkalkulationen nicht zu erschweren. Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften · Eine reine Beteiligungsholding (Personen- oder Kapitalgesellschaft) ist im umsatzsteuerlichen Sinn nicht Unternehmer und daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Bild: © PascalR - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.