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Februar 2008 |
Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld |
Kategorien: Klienten-Info |
Ab 1.1.2008 bestehen folgende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Höhe und Bezugsdauer, wobei die längere Bezugsdauer für den Fall gilt, dass beide Elternteile die Leistung in Anspruch nehmen:
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist ab dem 25. (bisher 21.) bzw. 17. bzw. 13. Lebensmonat des Kindes (je nach gewählter Bezugsdauer) von den gem. § 7 KBGG vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen abhängig. Werden diese Untersuchungen nicht durchgeführt bzw. nicht nachgewiesen, reduzieren sich die Beträge ab dem 25./17./13. Lebensmonat. Bild: © nyul - Fotolia |
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