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April 2005 |
USt-pflichtige Entschädigungen an pauschalierte Land- und Forstwirte für Grundstücksüberlassung |
Kategorien: Klienten-Info |
:: Bis 2004 wurden Entschädigungen für die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung als Skipiste, Langlaufloipe, Lifttrasse, sowie für das Aufstellen von Handymasten als pauschalierte Umsätze im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes behandelt. :: Ab 2005 kommt es infolge des VwGH (30.10.2003, 2000/15/0109) zu Änderungen: Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Überlassung von Grundstücken als steuerfreier Umsatz aus Vermietung und Verpachtung (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG) oder aber als steuerpflichtige (20%) Einräumung einer Dienstbarkeit zu beurteilen ist. Bild: © pressmaster - Fotolia |
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