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Juni 2005 |
Neue Luxustangente für PKW und Sachbezüge ab 2005 |
Kategorien: Klienten-Info |
:: Anschaffungskosten In der Klienten-Info 10/2004 wurde über das UFS-Urteil zur "Luxustangente bei PKW" berichtet. Gemäß VwGH (22.12.2004, 2004/15/0101) wird die Angemessenheitsgrenze bis 2004 nicht valorisiert. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG ist derart zu interpretieren, dass PKWs der durchschnittlichen Mittelklasse als angemessen gelten - PKWs europäischer Hersteller sind hierbei zu berücksichtigen. Die Marktsituation zum Zeitpunkt der Anschaffung des KFZ als Neuwagen ist hierbei maßgebend. Laut VO des BMF (BGBl. II Nr. 466/2004) gelten folgende Angemessenheitsgrenzen:
Zu den Anschaffungskosten zählen neben der USt und NOVA auch alle nicht selbständig bewertbaren Sonderausstattungen (z.B. serienmäßiges Autoradio, Airbag, Allradantrieb, Klimaanlage etc.). :: Sachbezüge Die Sachbezugs-Höchstgrenze (1,5% des Anschaffungswertes) für Firmen-Pkw, die auch privat genutzt werden dürfen, beträgt ab 2005 € 600,- (bisher € 510,-). Liegt die private Nutzung unter durchschnittlich 500 km/Monat, kommt die Höchstgrenze von € 300,- (bisher € 255,-) zur Anwendung. Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia |
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