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Oktober 2005 |
30.000 Kilometer-Grenze für steuerfreies KM-Geld auch bei Dienstreisen? |
Kategorien: Klienten-Info |
Bisher war das steuerfreie KM-Geld nur bei Berufs- und Geschäftsreisen mit einer jährlichen Kilometerleistung von 30.000 begrenzt, wobei bei Geschäftsreisen nach Überschreitung dieser Grenze, insgesamt nur die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben absetzbar sind. :: Verwaltung Laut Rz 713 LStR 2002 können KM-Gelder in der Höhe von € 0,36 / Km auch für mehr als 30.000 KM/Jahr steuerfrei ausbezahlt werden. :: Rechtsprechung Laut VwGH E. 19.5.2005,2001/15/0088 ist die 30.000 KM-Grenze auch bei Dienstreisen anzuwenden. Im konkreten Fall handelte es sich um gefahrene KM in der Größenordnung von bis zu 182.000 KM/Jahr, wobei es bei einem Bruttobezug von S 196.000,- p.a. zu einem steuerfreien KM-Geldersatz von bis zu S 887.000,- p.a. kam. Der Gerichtshof sah darin einen Mißbrauchstatbestand. Bild: © NAN - Fotolia |
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