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September 2008 | |||||||
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2008 |
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Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info , Vermieter-Info | |||||||
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht tritt erstmals für Jahresabschlüsse zum 31.12.2007 per 30.9.2008 in Kraft und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.
Neu ist, dass mit 1.7.2008 neben Wirtschaftstreuhändern u.a. auch Bilanzbuchhalter, Selbständige Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare, vertretungsbefugte Organwalter des Unternehmens den Jahresabschluss einreichen dürfen. Die Eingabengebühr bei der GmbH beträgt 34 € für die AG 131 €. Bei elektronischer Einbringung des Jahresabschlusses ermäßigt sich die Eingabengebühr um 7 €. Zusätzlich fällt eine Eintragungsgebühr von 41 € an, die bei elektronischer Einreichung entfällt. Die Gesamtgebührenbelastung beträgt bei elektronischer Einreichung 27 € (GmbH) bzw. 124 € (AG). Wird der Jahresabschluss nicht in der ordnungsgemäßen Form eingereicht, drohen Strafen bis zu 3.600 €. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sind bei mehrfacher Verletzung der Offenlegungspflichten Zwangsstrafen bis zu 10.800 € bzw. 21.600 € vorgesehen. Bild: © ki33 - Fotolia |
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