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Juni 2002 |
Angleichung der Bankgebühren bei EU-Auslandsüberweisungen an das inländische Niveau |
Kategorien: Klienten-Info |
In der Verordnung (EG) Nummer 2560/2001 vom 19. Dezember 2001 wurde für die Mitgliedsstaaten eine bindende Regelung betreffend die Kosten und Transparenz für grenzüberschreitende Zahlungen getroffen. Grundzüge der Bestimmungen und Inkrafttreten :: ab 1. Juli 2002 :: ab 1. Juli 2003 :: ab 1. Jänner 2006 erfolgt die Anhebung des Betrags auf EUR 50.000,-. Informationspflichten :: ab 1. Jänner 2002 sind die Geldinstitute bereits verpflichtet ihren Kunden auf Anfrage die internationale Kontonummer (IBAN) sowie die Bankleitzahl (BIC) mitzuleiten. :: ab 1. Juli 2003 haben die Bankinstitute auf den Kontoauszügen die IBAN- und BIC-Daten anzugeben. Erläuterungen zu BIC und IBAN - BIC = Bank Identifier Code, entspricht der standardisierten Bankadresse. Empfehlungen für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr :: Bereits jetzt stellt die Europaüberweisung eine kostengünstige Form der Auslandsüberweisung im EU- und EWR-Raum einschließlich der Schweiz dar. In der Regel ist diese mit einem Betrag bis EUR 12.500,- begrenzt, es gibt aber auch Länder mit unterschiedlichen Grenzbeträgen (z.B. Italien EUR 10.000,-). Das Bankinstitut kann hiezu Auskunft geben. Bild: © NAN - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
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