Klienten-Info - Archiv
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Juli 2002 | ||||||||||||||||||
Reduzierte Kammerumlagensätze ab 2002 |
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Mit BGBL I 2001/153 wurde das Wirtschaftskammergesetz in § 122 (Kammerumlagen) geändert. Aus den Inkrafttretensbestimmungen per 1. Jänner 2004 und den bis dahin geltenden Bestimmungen betreffend die Hebesätze, resultiert ein ziemlich kompliziertes Regelwerk. Der Kammertag hat am 29. November 2001 die ab 1. Jänner 2002 geltenden Hebesätze beschlossen, wobei die gesetzlichen Möglichkeiten nicht zur Gänze ausgeschöpft worden sind. Kammerumlage I :: Bemessungsgrundlage Kammerumlage II :: Bemessungsgrundlage
Zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand kommt es, wenn Dienstnehmer in mehreren Betriebsstätten beschäftigt sind und die Lohnverrechnung zentral erfolgt, weil dann unterschiedliche DZ anzuwenden sind. Praxishinweis Falls bisher die alten Hebesätze angewendet worden sind, kann beim nächsten Fälligkeitstermin (15. August 2002) der Ausgleich erfolgen. Bild: © dusk - Fotolia |
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