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Klienten-Info - Archiv


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Juli 2006

Kurz-Info: Ferienjob und Beihilfenerhalt

Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info

Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren:

:: Familienbeihilfe

  • Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe dazuverdienen.
  • Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr € 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug € 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig ob es in einem oder mehreren Monaten erzielt worden ist.

:: Studierende Eltern

  • Studienbeihilfe: Die jährliche Einkommensgrenze beträgt € 5.814,-, bei ausschließlich nicht selbständiger Tätigkeit € 7.195,- und erhöht sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um € 2.762,- bis € 4.216,- je nach Alter des Kindes.
  • Kinderbetreuungsgeld: Wird die Zuverdienstgrenze von € 14.600,- p.a. von einem Elternteil überstiegen, entfällt es, wenn die Toleranzgrenze von 15% überschritten wird.

Bild: © Martin Green - Fotolia


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© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
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