Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv


zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
April 2008

Abzugsfähigkeit von Sprachkursen im Ausland

Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info

Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen können dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den jeweils ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Ein solcher Nutzen wird sich im Regelfall immer nachweisen lassen. Bei Sprachkursen im Ausland sind die Kurskosten auch dann abzugsfähig, wenn lediglich Grundkenntnisse vermittelt werden. Die Vermittlung berufsspezifischer Sprachkenntnisse (Fachvokabular) ist folglich nicht erforderlich. Allerdings sind nur die reinen Kurskosten, nicht aber Reise- und Aufenthaltskosten absetzbar.

Bild: © John Hurst - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?