Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv


zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Mai 2009

Kosten für Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung

Kategorien: Klienten-Info

Die Kosten für eine Haushaltshilfe können nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies setzt z.B. voraus, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht derart sind, dass die Beschäftigung einer Haushaltshilfe als selbstverständlich erscheint. Die Abzugsfähigkeit ist möglich, wenn eine alleinstehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine ständige Betreuung benötigt - bei dem Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 1 ist automatisch davon auszugehen. In einer Partnerschaft ist zu beachten, dass der Partner im Rahmen der (ehelichen) Beistandspflicht diese Tätigkeiten unter Umständen zu übernehmen hat und die Kosten für eine Haushaltshilfe dann keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Eine außergewöhnliche Belastung liegt hingegen jedenfalls vor, wenn beide Partner Pflegegeld beziehen oder wegen Krankheit ständige Betreuung benötigen.

Bild: © PascalR - Fotolia


Verwandte Themen:
außergewöhnliche Belastung | Krankheit | Pflegebedürftigkeit

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?