Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv


zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Juli 2009

Systematische Anpassung der Topfsonderausgaben an den geänderten Steuertarif

Kategorien: Klienten-Info

Topfsonderausgaben, das sind Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, für Wohnraumschaffung und –sanierung sowie für junge Aktien und Genussscheine, können betragsmäßig nach oben hin beschränkt steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren sich mit steigendem Jahreseinkommen kontinuierlich bis auf Null. Im Zuge der Veränderung des ab der Veranlagung 2009 anzuwendenden Steuertarifs (Spitzensteuersatz von 50% ab 60.000 €), wird auch die Obergrenze für die Einschleifung der Topfsonderausgaben von 50.900 € auf 60.000 € erhöht. Demnach können zukünftig ab einem Jahreseinkommen von über 60.000 € keine Topfsonderausgaben geltend gemacht werden. Ebenso systembedingt wird das Sonderausgabenpauschale von 60 € bei Veranlagung und auch bei Lohnsteuerabzug nicht mehr der Einschleifung unterworfen.

Bild: © PascalR - Fotolia


Verwandte Themen:
Topfsonderausgabe | Lohnsteuer

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?