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Juni 2011 |
Verschiebung der Einhebung der Wertpapier-KESt angekündigt |
Kategorien: Klienten-Info |
Seitens des Finanzministeriums wurde angekündigt, das Beginndatum für die Einhebung der Wertpapier-KESt vom 1. Oktober 2011 auf 1. April 2012 zu verschieben. Grund dafür sollen insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken sein, zumal mehrere der künftig zur Abwicklung der Wertpapier-KESt verpflichteten Banken bereits eine Verfassungsbeschwerde eingebracht hatten. Mit der sechsmonatigen Verschiebung des Umstellungszeitpunkts soll verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Angemessenheit des Zeitrahmens für die technische Umsetzung der neu eingeführten KESt-Bestimmungen Rechnung getragen werden. Seit Jänner 2011 fällt für Gewinne aus Wertpapieren ohne Frist eine 25%ige Steuer an (besteuert werden realisierte Kursgewinne von Aktien, Anleihen, Wertpapier- und Immobilienfonds sowie Derivaten). Zuvor waren die Gewinne aus dem Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Wertpapieren nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig. Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia |
Verwandte Themen: Wertpapier-KESt | Kursgewinnbesteuerung | Spekulationsfrist |
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