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September 2016 |
Grundanteilverordnung 2016 regelt Aufteilungsverhältnis zwischen Grund und Boden und Gebäude |
Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info |
Nach vielen Monaten der Begutachtung hat das BMF Ende des Frühjahrs die Grundanteilverordnung 2016 erlassen. Die Verordnung regelt (im außerbetrieblichen Bereich) bei vermieteten Grundstücken das gesetzliche Aufteilungsverhältnis zwischen Grund und Boden einerseits und Gebäudeanteil andererseits. Die VO dient also der Ermittlung der Abschreibungsbasis für den Gebäudeanteil und ist erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2016 zu berücksichtigen. Zuvor war das Aufteilungsverhältnis nach Meinung der Finanzverwaltung grundsätzlich 20% Grund und Boden und 80% Gebäude. Das „neue“ Aufteilungsverhältnis sieht 40% der Anschaffungskosten (Gesamtkaufpreis) für Grund und Boden vor und 60% der Anschaffungskosten für Gebäude. Von dieser Aufteilung kann nicht nur durch einen besonderen Nachweis abgegangen werden – etwa in Form eines Sachverständigengutachtens für den Anteil an Grund und Boden, wie es auch schon bisher bei dem 20% Grundanteil der Fall war. In der Grundanteilverordnung werden nämlich auch unterschiedliche örtliche oder bauliche Verhältnisse pauschal berücksichtigt. (K)Ein Abweichen von dem 40/60 Verhältnis ist demnach unter folgenden Voraussetzungen vorgesehen. Hintergedanke dafür ist mitunter, dass in ländlichen Gebieten mit weniger Einwohnern typischerweise die Grundstückspreise niedriger sind und daher auch ein geringerer Grundanteil anzusetzen ist.
Bild: © B. Wylezich - Fotolia |
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