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Mai 2009

Beschleunigung der Effekte der Steuerreform 2009 durch Stellen eines Herabsetzungsantrags

Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info

Selbständige profitieren von der Steuerreform an sich erst im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2009 und somit in der Regel erst mit Verzögerung von mehr als einem Jahr. Eine Möglichkeit rascher in den Genuss der Tarifsenkung zu kommen, besteht darin, einen Herabsetzungsantrag für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2009 zu stellen. Dabei ist das voraussichtliche Einkommen für 2009 zu ermitteln. In dieser Vorschaurechnung können die bereits ab 2009 geltenden neuen steuerlichen Begünstigungen (vorzeitige Abschreibung von bestimmten Investitionen, erweiterte Spendenbegünstigungen, erhöhte Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages sowie die familienfördernden Maßnahmen wie Kinderfreibetrag und Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten) berücksichtigt werden. Doch nicht nur die neuen, sondern auch bestehende Steuerbegünstigungen wie etwa der Freibetrag für investierte Gewinne können in der Vorschaurechnung angesetzt werden. Seitens der Finanzverwaltung wird dann die neue und bei ähnlicher Ertragslage geringere Steuervorauszahlung 2009 aus dem voraussichtlichen Einkommen 2009 und dem neuen Steuertarif abgeleitet.

Abschließender Tipp: Um eine Nachzahlung im Zuge der Veranlagung 2009 oder Anspruchszinsen zu vermeiden, sollte die Vorschaurechnung jedenfalls realistisch gestaltet sein.

Bild: © GalaxyPhoto - Fotolia


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Steuerreform | Einkommensteuer | Steuerbegünstigung | Anspruchszinsen

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© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
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