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Klienten-Info - Archiv


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Februar 2004

Kurz-Info: REVERSE CHARGE

Kategorien: Klienten-Info

Die Behandlung sonstiger Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland an Unternehmer wird neu geregelt. Ab 1. Jänner 2004 wird gem. § 19 Abs. 1 UStG die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet. Die Haftung des inländischen Leistungsempfängers entfällt, da der Aussteller der Rechnung (= der leistende Unternehmer) für diese Steuer haftet.

Bild: © nyul - Fotolia


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© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
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