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August 2006 |
Neues bei Vereinsbesteuerung und Statutenanpassung |
Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info |
Mit Wartungserlass 2005 hat das BMF die Vereinsrichtlinien geändert und damit seine Rechtsansicht zur Vereinsbesteuerung aktualisiert. Weiters erfolgte eine Gesetzesänderung betreffend die Kapitalertragsteuerbefreiung. :: Reisekostenersätze für Dienstnehmer Rz 774 VereinsR regelt die Kostenersätze für Funktionäre, welche aber laut AÖF 2004/118 für Dienstnehmer des Vereines in den letzten 2 Jahren nicht anwendbar waren. Mit dem o.a. Wartungserlass vom 2. Jänner 2006 wurde diese Regelung ab 2006 wieder aufgehoben. Damit ist die vom EStG abweichende Reisekostenregelung für in einem Dienstverhältnis stehende Sportprofis sowie Ensemblemitglieder von in Vereinsform geführten Theatern oder Orchestern wieder anwendbar. Die abweichenden Begünstigungen bestehen darin, dass für die Reise weder eine Mindestdauer noch Mindestentfernung erforderlich ist. Durch wiederholte Aufenthalte an ein und demselben Ort wird ferner kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Die auf solche Weise "steuerlich begünstigte" Reise beginnt also schon beim Verlassen der Wohnung und der Sportler, der z.B. jeden Tag am gleichen Platz trainiert, befindet sich somit immer auf Reise und kann die folgenden steuerfreien Reisediäten in Anspruch nehmen: :: Befreiung von der Kapitalertragsteuer Vereine, die einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb führen, konnten schon bisher die KESt mittels "Befreiungserklärung" vermeiden. Deren Nichtabgabe führte aber zu einem Verlust der Befreiung und konnte nicht mittels Rückzahlungsantrag behoben werden. :: Statutenanpassung Sollten die Vereinsstatuten noch nicht dem VereinsGes 2002 angepasst sein, was ja bereits bis spätestens 30. Juni 2006 hätte erfolgt sein müssen, ist Gefahr im Verzug, weil die zwangsweise Auflösung des Vereines droht.
:: Die ZVR-Zahl (Zentrale Vereins Register) ist seit 1. April 2006 auf dem Briefpapier anzuführen. Bild: © John Hurst - Fotolia |
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