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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2009


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Februar 2009

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2009

Kategorien: Klienten-Info

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2009 mit Erlass vom 9.10.2008 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe 2009 2008 2007
0 bis 3 Jahre € 176,- € 170,- € 167,-
3 bis 6 Jahre € 225,- € 217,- € 213,-
6 bis 10 Jahre € 290,- € 280,- € 275,-
10 bis 15 Jahre € 333,- € 321,- € 315,-
15 bis 19 Jahre € 391,- € 377,- € 370,-
19 bis 28 Jahre € 491,- € 474,- € 465,-

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia


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© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
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