Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://bibu.co.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Fallfrist 30. Juni 2002 für die Rückholung ausländischer Mehrwertsteuern für 2001


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Mai 2002

Fallfrist 30. Juni 2002 für die Rückholung ausländischer Mehrwertsteuern für 2001

Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info

Unternehmer, die im betreffenden Ausland weder Wohnsitz noch Betriebsstätte haben und dort auch keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, können Vorsteuern, die in Dienstleistungen dort ansässiger Unternehmer enthalten sind, zurückholen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Leistungen:
Hotel, Verpflegung, Mietwagen, Taxi, Treibstoff, Transporte, Telefonate, Beratung, Messen, Konferenzen, Seminare, Marktforschung, etc.
Da es sich um ein förmliches Verfahren handelt und Belegnachweise zu erbringen sind, sollte möglichst früh mit den entsprechenden Vorarbeiten begonnen werden, zumal der Termin 30. Juni nicht erstreckbar ist.
Für Zeiträume ab 1. Juli 2001 können auch in Polen Vorsteuerrückvergütungen beansprucht werden.
Ausländische Unternehmer können österreichische Vorsteuern beim Finanzamt Graz beantragen.

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?