Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://bibu.co.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Juli 2004

EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern

Kategorien: Klienten-Info

Die EU/EWR-Länder bilden seit 1. Mai 2004 einen erweiterten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA= Single Euro Payments Area). Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro sind - bei Einhaltung folgender Bedingungen - kostenmäßig Inlandsüberweisungen gleichgestellt:

  • IBAN und BIC des Empfängers müssen auf der Überweisung angegeben sein.
  • Die Überweisung muss in Euro erfolgen.
  • Der Betrag darf Euro 12.500,- nicht übersteigen (ab 1.Jänner 2006 soll es zu einer Erhöhung auf Euro 50.000,- kommen)
  • Begünstigt sind diese Überweisungen nur zwischen EU/EWR-Mitgliedsländern.

Tipps:

  • Innerhalb des europäischen Zahlungsraumes tätige Exporteure sollen sich rechtzeitig um IBAN und BIC der Bankverbindung ihrer Geschäftspartner kümmern.
  • Auf den eigenen Geschäftspapieren und Rechnungsformularen sollen IBAN und BIC angegeben werden.
  • Wechsel- und Scheckzahlungen fallen nicht unter diese Begünstigung. Falls dieser Zahlungsmodus vereinbart ist, sollte die Spesenübernahme abgeklärt werden.
  • Bankomatabhebungen und Zahlungen mittels Bankkarte sind begünstigt.
  • E-Banking spart zusätzlich Zeit.

Bild: © dusk - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?