Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://bibu.co.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Ruhende Gewerbeberechtigung und Sozialversicherung


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Februar 2002

Ruhende Gewerbeberechtigung und Sozialversicherung

Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Vor der Ruhendmeldung, aus welchen Gründen auch immer (z.B. vorzeitige Alterspension, längere Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.), ist auf die Rechtsfolgen in der Sozialversicherung Bedacht zu nehmen bzw. sollen die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.

Vorteile
– Die Beitragspflicht zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung
und Unfallversicherung entfällt.
– Die Grundumlage ermäßigt sich oder entfällt.
Nachteile
– Es besteht keine Kranken- und Unfallversicherung mehr und es werden keine Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erworben.
– Auch für Angehörige entfällt die Versicherung.

Gegenmaßnahmen
– Freiwillige Weiterversicherung nach GSVG
Krankenversicherung (Beitragssatz 8,4%) und Pensionsversicherung (Beitragssatz 22,8%) auf Basis der letzten Beitragsgrundlage. In der Unfallversicherung ist keine Weiterversicherung möglich.
– Selbstversicherung nach ASVG
Krankenversicherung (Beitragssatz 3,4%) und Pensionsversicherung (Beitragssatz 22,8%) von der Höchstbeitragsgrundlage. Für Hochschüler gibt es eine billige Krankenversicherung.
– Geringfügige Beschäftigung
Es kann zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung zu einem günstigen Beitragssatz optiert werden.

Schlussfolgerung
Wer auf die Vollversicherung angewiesen ist, wird sich durch die Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung nicht viel ersparen. Wirklich sinnvoll ist sie nur im Fall der vorzeitigen Alterspension, weil dann lediglich eine Kranken- und Unfallversicherung erforderlich ist.

Bild: © pressmaster - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?