Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv


zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Oktober 2004

Kurz-Info: Zinssätze für die Eigenkapitalzuwachsverzinsung

Kategorien: Klienten-Info

Das BMF hat mit Verordnung vom 12. Juli 2004 den Zinssatz für 2004 mit 4,23 % festgesetzt. Die Zinssätze zur Evidenz betragen für: 2000: 4,9 %; 2001: 6,2 %; 2002: 5,5 %; 2003: 4,9 %.

Zur Erinnerung sei vermerkt, dass diese Steuerbegünstigung für natürliche Personen nur mehr für die Steuererklärung 2003 gilt. Sie steht ab 2004 nur mehr juristischen Personen zu. Für natürliche Personen wurde zum Ausgleich ab 2004 die Begünstigung des nichtentnommenen Gewinnes eingeräumt, wobei Freiberufler aber ausgeschlossen sind.


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?