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Januar 2007 | ||||||||||||||||||||||||||||
Kurz-Info: Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2007 |
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Kategorien: Klienten-Info | ||||||||||||||||||||||||||||
Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2007 mit Erlass vom 11. Oktober 2006 wie folgt festgesetzt:
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Bild: © nyul - Fotolia |
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