Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv


zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
April 2007

Rechtsfolgen bei Nichtzurverfügungstellung von elektronischen Datenträgern bei Finanzamtsprüfungen

Kategorien: Klienten-Info

§ 111 BAO verpflichtet den Unternehmer dem Betriebsprüfer elektronische Datenträger zur Verfügung zu stellen. Welche Rechtsfolgen die Nichterfüllung dieser Verpflichtung haben kann, beantwortet das BMF vom 19. Oktober 2006 wie folgt:
Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wird allein damit nicht ausgelöst, es sei denn, es ist dadurch die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht möglich. Bloße "Schwierigkeiten", deren Überwindung wohl Mühe kosten, rechtfertigen nicht diese Rechtsfolge. Werden die Unterlagen nur in lesbarer Form (z.B. Papierausdruck) zur Verfügung gestellt, so kann das aber folgende Auswirkungen haben:

  • Zwangsstrafe
    Diese kann festgesetzt werden, wenn der Verpflichtung elektronische Datenträger i.S. des § 111BAO vorzulegen, nicht Folge geleistet wird, es sei denn die Leistung ist unmöglich oder unzumutbar.
  • Eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht liegt dann nicht vor, wenn die bedeutsamen Umstände auf Papier, statt auf elektronischen Datenträgern offen gelegt werden.
  • Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht ist ebenfalls nicht gegeben, da Bücher und Aufzeichnungen dadurch nicht Ihre formelle Ordnungsmäßigkeit verlieren.

Bild: © Klaus Eppele - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?